Kredit aufnehmen für die Imbissfinanzierung?

Möglichkeiten der Finanzierung für ein eigenes Unternehmen gibt es viele. Da ein Imbiss schon in der Planungsphase ein recht fixes Geschäftsmodell ist, fallen gerade etliche jüngere Formen der Unternehmensfinanzierung schon wieder als Möglichkeiten weg und es bleibt fast nur ein Kredit zur Finanzierung von Anschaffungs- und ersten laufenden Kosten. Der wiederum setzt einen soliden Businessplan als Sicherheit für die Bank voraus, dass der Imbiss nicht binnen kürzester Zeit schon wieder floppen wird. Wichtiger für den Unternehmer ist in erster Hinsicht aber die Frage, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um einen Kredit für den eigenen Imbiss zu erhalten, welche Ansprechpartner es gibt und was die Risiken eines solchen Kredites sind.

Voraussetzungen für Gründerkredite

  • saubere Schufa-Auskunft
  • vollständiger Businessplan
  • Eigenkapital (von Vorteil)
  • vorhandene oder absehbare laufende Einnahmen durch den Imbiss

Gründerkredite kann man in vielerlei Form bekommen. Staatlicher Gründerzuschuss, KfW-Gründerkredit oder ein Kredit von der Hausbank … die Voraussetzungen sind immer etwas unterschiedlich, die obigen Voraussetzungen sind aber fast immer gleich. Negative Schufa-Einträge sind für Einzelunternehmer sehr problematisch; wird dagegen eine GmbH gegründet oder ist das schon geschehen, dann wird das Unternehmen eingeschätzt und nicht mehr hauptsächlich der Gründer als Person. Mindestens genauso wichtig ist der Businessplan, der als Skizze des Geschäftsmodells und Aufzeichnung der Wertschöpfung zu verstehen ist. Es handelt sich also um einen Fahrplan, der von der Gründung bis zur Generierung des ersten Umsatzes und damit der Fähigkeit zur Rückzahlung des Kredites die notwendigen Schritte aufzeigt. Kreditgeber lesen hauptsächlich die Zusammenfassung des Geschäftsmodells und die Beispielrechnung der Wertschöpfung. Gibt es den Imbiss schon, kann man geschätzte Einnahmen den echten Einnahmen gegenüberstellen und so noch klarer und nachvollziehbarer prognostizieren.

Gründerzuschuss – sinnvoll?

Ein Gründerzuschuss ist eine staatliche Leistung für ALG-Empfänger, der mithilfe eines Businessplans beantragt werden kann. Er dient aber nur der Grundsicherung eines Gründers, der aus der Arbeitslosigkeit kommt. Kommt das infrage, wendet man sich an das Jobcenter und bekommt Hilfe bei Antragstellung und Businessplan. Da er aber nur ein geringes Einkommen zur Absicherung darstellt und nicht als Kredit zu verstehen ist, wird er nicht zurückgezahlt, dient aber auch keiner größeren Anschaffung, die man für eine Neueröffnung eines Imbisses meist jedoch brauchen wird.

Der Gründerkredit von Antrag bis Bewilligung

Was kommt eigentlich zuerst, das Gespräch mit der Bank oder das Einholen der Angebote für notwendige Anschaffungen. Da die Bank bereits einen Businessplan mit Kostenrechnung erwartet, holt man sich am besten zuerst die Angebote ein und kann auf dieser Grundlage einen realistischen Kreditbetrag errechnen. Was neben der einmaligen Anschaffung dazukommt, ist die ständige Nachbestellung von Lebensmitteln, Tellern und Besteck, Werbemitteln wie Flyern – und natürlich ein eigenes Einkommen, bis man dieses mit dem Imbiss selbst verdienen kann. Diese monatlichen Kosten müssen errechnet und für einen bestimmten Zeitraum der Kreditsumme hinzugefügt werden. Damit kann man sich auf die Suche nach Banken machen, die Gründerkredite ausstellen. Eine sehr wichtige Anlaufstelle ist die KfW-Bank, die explizit für diesen Zweck gegründet wurde. Eine Hausbank wird den Gründerkredit bei solidem Businessplan und sauberer Schufa-Auskunft aber ebenfalls bewilligen. Was im Gespräch nicht vergessen werden darf, sind Rückzahlung und Zinsen. Ratenzahlungen müssen bereits in den Businessplan als laufende Betriebsausgabe eingerechnet werden, hinzu kommen die Zinsen für einen Kredit.

Das Risiko eines Kredits

Ein Bankkredit ist ohne Frage ein Risiko für jede Privatperson und jedes Unternehmen. Sicher sein, dass ein Imbiss mit der Zeit wirtschaftlich wird, kann man sich nie – das kann keine Unternehmung. Umso wichtiger ist ein solider Businessplan, der zumindest Anhaltspunkte für unternehmerischen Erfolg gibt, auch für den Imbissbetreiber. Noch weiter gedacht nimmt man mit einem solchen Kredit keine geringe Geldsumme auf, die auch beim Scheitern des Geschäftsmodells zurückgezahlt werden muss. Mit diesem Gedanken im Hinterkopf sollte man sorgfältig die Bank als Dienstleister überprüfen und das Kreditangebot mit anderen vergleichen, darf sich aber auch nicht völlig verschrecken lassen. Fast jedes Unternehmen mit Anschaffungskosten musste einst einen Gründerkredit aufnehmen, das gilt auch für viele Imbisse. Nach wie vor ist das ein gern gewählter Weg, einen Imbiss zu eröffnen, wenn das eigene Kapital dafür nicht genügt.