Imbiss mieten oder kaufen?

Als Imbiss wird ein mobiler oder stationärer Verkaufsstand bezeichnet, an dem Speisen zubereitet und Getränke angeboten werden. Sie werden entweder direkt am Imbiss stehend oder aber im Gehen verzehrt. Dabei handelt es sich um einfache Speisen bei einem begrenzten Angebot. Im Vordergrund steht, dass sowohl die Zubereitung als auch der Verzehr schnell und nicht aufwändig sind. Umgangssprachlich wird der Imbiss oftmals auch Schnellimbiss genannt. Der eilige Gast möchte seinen Tagesablauf nur kurz zur Nahrungsaufnahme unterbrechen.

Der Betreiber eines Imbisses ist selbstständig, in der Regel ein Einzelunternehmer. Er hat bei der örtlichen Gemeinde das Gewerbe angemeldet und dabei ergänzt, ob es sich um einen mobilen Imbiss mit dauerhaft wechselnden Standorten, oder um einen stationären Imbiss handelt. Für ihn als Existenzgründer stellt sich bei der Aufnahme des Gewerbes die Frage, ob der Imbiss mit seinem Equipment gekauft oder gemietet werden soll.

Sofern nicht ausreichend Erspartes vorhanden ist, lässt sich die Frage recht schnell beantworten. Der Kauf des Imbisses müsste mit dem Darlehen bei einem Kreditinstitut fremdfinanziert werden. Im Rahmen der Bonitätsprüfung werden die gewerblichen Einkommensverhältnisse bewertet. Darüber kann der Betreiber als Existenzgründer weder Aussagen machen noch Ergebnisse vorweisen. Dazu muss er den Imbiss mindestens ein bis eineinhalb Jahre betrieben haben.

Banken und Sparkassen sind bei der Kreditvergabe an Existenzgründer vor allem deswegen sehr zurückhaltend, weil ihnen das Kreditausfallrisiko recht groß erscheint. Der Selbstständige hat in dieser Situation kaum Chancen auf eine Fremdfinanzierung. Er muss gezwungenermaßen auf die Alternative zurückgreifen, bis auf Weiteres den Imbiss zu mieten.

Aber auch mit ausreichend Erspartem ist das Mieten eine ernsthafte Option. Der Imbiss-Betreiber kann nicht abschätzen, wie das Geschäft laufen wird. Dazu braucht er, ebenso wie das Kreditinstitut, erste Erfahrungen mit Zahlen, Daten und Fakten.

In der Anfangsphase einer Selbstständigkeit müssen die Ausgaben so niedrig wie möglich gehalten werden. Die Miete ist zwar eine laufende Ausgabe, sie ist jedoch von ihrer Art und Höhe her überschaubar. Der Betreiber sollte den gemieteten Imbiss auf jeden Fall angemessen versichern; das Eigentumsrisiko wird jedoch vermieden.

Je nachdem, wie der Mietvertrag abgefasst ist, kann der Mieter im Schadensfall eine Ersatzbestellung des Imbisses verlangen, oder aber einen angemessenen Einnahmeausfall. Als Eigentümer müsste er sich in dieser Hinsicht versichern, was kostspielig ist und eine zusätzliche laufende Ausgabe bedeuten würde.

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass sich für den Imbiss-Betreiber als jungen Selbstständigen eher ein Mieten als das Kaufen anbietet. Ideal und eine Frage des Verhandlungsgeschicks ist das Mieten mit einer Kaufoption. Die wird zeitlich begrenzt mit der Maßgabe, dass die bis dahin geleisteten Mietzahlungen ganz oder teilweise auf den Kaufpreis angerechnet werden.

Sie sollten also nach dem Grundsatz handeln: Das eine tun, und das andere nicht lassen.